Dein Team
Ohne ein Team wirst Du Dich auf Dauer schwer tun. Menschen haben ganz unterschiedliche Kompetenzen und insbesondere verschiedene Blickwinkel auf die anstehenden Aufgaben. Der Diskurs mit anderen wird Dich immer voran bringen, weil wir Menschen durch uns selbst limitiert sind. Natürlich können Konflikte entstehen, wenn Gründer unterschiedliche Vorstellungen haben, wie das Startup sich weiterentwickeln soll. Deshalb empfehlen wir auch immer schon bei der Gründung, die relevanten Themen anzusprechen. Wachstum wird ohne die Unterstützung anderer aber kaum möglich sein.
Arbeitsrechtliche Themen sind viel früher relevant als dies häufig vermutet wird. Schon wenn Du eine/n Studierende/n hast, die etwas für Dich tut, wird es z.B. arbeitsrechtlich relevant. Der Geschäftsführer einer GmbH braucht einen Anstellungsvertrag (Dienst- oder Arbeitsvertrag, dies hängt von der Gesellschafterstruktur ab; ggf. ist ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen). Die Mitgründer, die für das Startup arbeiten, aber nicht Geschäftsführer sind, müssen auch arbeitsrechtlich eingebunden werden. Das ist alles nicht schwer oder kompliziert, aber man muss es wissen. Dabei unterstützen wir euch, damit ihr von Anfang an eine solide Struktur habt, auf die sich aufbauen lässt. Gerade bei Startups sieht das Arbeitsrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten vor, die man aber kennen muss.
Nicht selten binden Startups Freelancer ein. Auch hier muss auf die vertragliche Gestaltung geachtet werden, damit aus dem Freelancer nicht ein faktischer Arbeitnehmer wird, für den viele Jahre später noch Sozialabgaben bezahlt werden müssen; das kann existenzgefährdend sein!
Wenn Du alleine gründest, brauchst Du eine arbeitsrechtliche Beratung erst dann, wenn Du Leistungen Dritter in Anspruch nimmst. Aber Vorsicht, dann ist es höchste Zeit! Wenn Du gemeinsam mit anderen gründest, solltest Du in jedem Fall schon bei der Gründung mit unseren Arbeitsrechtlern sprechen.
Wie geht es weiter? Frage gerne unverbindlich bei uns an, wenn Du eine Frage zum Thema Mitarbeitende hast. Unsere Pakete können nicht jede Fallgestaltung abbilden, selbstverständlich helfen wir Dir auch bei Deinen konkreten Fragen. Vieles lässt sich in wenigen Minuten am Telefon klären.
Wie wir Dich unterstützen können
Quick Start
- Kennenlernen (immer kostenlos)
Muster Geschäftsführervertrag
Muster Arbeitsvertrag für Mitarbeitende, Minijobber, Werkstudierende
Mini-Schulung „Pflichten als Arbeitgeber“
* zuzgl. 19% MwSt.
Solid Track
- Kennenlernen (immer kostenlos)
Muster Geschäftsführervertrag
Muster Arbeitsvertrag für Mitarbeitende, Minijobber, Werkstudierende
Mini-Schulung „Pflichten als Arbeitgeber“
Home-Office / Mobile-Work-Richtlinie
- Muster-Freelancervertrag
- Vertraulichkeitsvereinbarung Mitarbeitende
* zuzgl. 19% MwSt.
Fast Forward
- Kennenlernen (immer kostenlos)
Geschäftsführervertrag
Muster Arbeitsvertrag für Mitarbeitende, Minijobber, Werkstudierende
Mini-Schulung „Pflichten als Arbeitgeber“
Home-Office / Mobile-Work-Richtlinie
- Muster Freelancervertrag
- Vertraulichkeitsvereinbarung Mitarbeitende
- Muster IT-Nutzungsrichtlinie
- Muster Bonus- und Zielvereinbarung
- Muster Teilzeit + Befristung
- Muster Kündigung + Abmahnung
* zuzgl. 19% MwSt.
Wer braucht was?
Quick Start ist für Startups geeignet, die ganz am Anfang stehen, die Grundausstattung an Muster-Verträgen benötigen und einmal kurz von einem Arbeitsrechtler in die Welt der Arbeitgeber eingeführt werden müssen. Insbesondere die kurze Schulung ist aus unserer Sicht besonders wichtig, denn Arbeitgeber treffen zahlreiche Pflichten, deren Ignorieren auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Solid Track richtet sich an Startups, die Mitarbeitende festangestellt oder als Freelancer beschäftigen wollen. Typischerweise erfolgt die Arbeit zumindest auch remote und es soll sichergestellt werden, dass die Vertraulichkeit im Unternehmen gewahrt bleibt.
Fast Forward ist für Startups die von Anfang an viel Wert auf eine saubere Compliance legen und typischerweise im digitalen Bereich tätig sind, wo es zahlreiche Anforderungen insbesondere auch an die IT-Sicherheit gibt.
Nicht das Richtige für Dich dabei? Sprich uns an, wir finden eine Festpreis-Lösung für Dein Early Stage Startup!
Dein Team – Erfolgsfaktor Mitarbeitende im Startup
Hinweis: Dieser Überblick konzentriert sich auf arbeitsrechtliche Kernpunkte für Startups. Ergänzende Themen wie Datenschutz, Website-Compliance oder der internationale Roll-out werden an anderer Stelle ausführlicher behandelt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Frühzeitige Relevanz: Studierende & Aushilfen
- 2. Geschäftsführer-Vertrag: Dienst- oder Arbeitsvertrag?
- 3. Mitgründer als Mitarbeitende einbinden
- 4. Freelancer richtig einsetzen (Scheinselbstständigkeit)
- 5. Arbeitgeberpflichten & Gestaltungsspielraum
- 6. Geistiges Eigentum & Markenrechte sichern
- 7. Rechtzeitige Beratung & spätere Szenarien
1. Frühzeitige Relevanz: Studierende & Aushilfen
Viele Gründer unterschätzen, dass arbeitsrechtliche Regeln schon bei den ersten Helfer*innen greifen. Beschäftigst Du eine studentische Hilfskraft, Praktikant*in oder Minijobber*in, bist Du rechtlich bereits Arbeitgeber – mit allen Pflichten. Zum Beispiel müssen auch Werkstudierende angemessen vergütet und bei der Krankenkasse sowie Unfallversicherung gemeldet werden. Selbst unbezahlte Hilfe von Freund*innen kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn faktisch ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Unser Rat: Schaffe vom ersten Tag an klare Verhältnisse. Auch für geringfügig Beschäftigte oder Praktikanten sollten schriftliche Vereinbarungen vorliegen, die Aufgaben, Arbeitszeiten und Vergütung regeln. So vermeidest Du Missverständnisse und bleibst auf der sicheren Seite.
2. Geschäftsführer-Vertrag: Dienst- oder Arbeitsvertrag?
Jede GmbH oder UG braucht mindestens eine*n Geschäftsführer*in – und diese Person benötigt einen Anstellungsvertrag. Dabei gibt es wichtige Unterschiede: Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter mit maßgeblichem Anteil (z.B. Mehrheitsgesellschafter), wird der Vertrag in der Regel als Dienstvertrag gestaltet. In diesem Fall gilt der Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, was z.B. den Kündigungsschutz und die Sozialversicherungspflicht angeht. Hat der Geschäftsführer aber keine oder nur geringe Anteile, ist er wie ein normaler Angestellter zu behandeln und es sollte ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Im Zweifel kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Klarheit darüber bringen, ob Sozialabgaben abzuführen sind. Wichtig ist: Auch unter Gründerteams sollte der Geschäftsführerposten mit einem sauberen Vertrag untermauert werden – selbst wenn es „nur“ die eigenen Co-Founder sind. Ein schriftlicher Geschäftsführervertrag schafft klare Zuständigkeiten, definiert Gehalt und Kündigungsmodalitäten und beugt Streit zwischen den Gesellschaftern vor. Unterstützung beim Geschäftsführer-Vertrag anfragen
3. Mitgründer als Mitarbeitende einbinden
Nicht jeder Co-Founder ist automatisch Geschäftsführer – oft gibt es Mitgründer, die im Startup operativ mitarbeiten, aber formal keine Geschäftsführerrolle haben. Auch diese Personen solltest Du vertraglich einbinden. In der Praxis bieten sich hier z.B. Arbeitsverträge oder Beraterverträge an, je nachdem ob jemand fest angestellt im Startup arbeitet oder auf selbständiger Basis mitwirkt. Es mag sich seltsam anfühlen, mit dem eigenen Mitgründer einen Arbeitsvertrag zu schließen, doch klare Verhältnisse schützen alle Beteiligten. Vereinbart schriftlich, welche Aufgaben, Befugnisse und ggf. welche Vergütung oder Beteiligung der- oder diejenige erhält. So vermeidet ihr Unklarheiten – insbesondere, falls es später doch zu Unstimmigkeiten kommt. Denk auch daran: Falls Du mit Deinem Ehepartner oder Lebenspartner gründest, solltet ihr über einen Ehevertrag nachdenken, um Unternehmensanteile und Vermögen im Ernstfall (Scheidung) abzusichern. Generell gilt: Sprich arbeitsrechtliche Fragen im Gründerteam so früh wie möglich an – am besten schon bei der Gründung, um Konfliktpotential gar nicht erst aufkommen zu lassen. Falls es doch zu Streit unter Gesellschaftern kommt, stehen wir Euch mit Beratung im Gesellschafterstreit zur Seite.
4. Freelancer richtig einsetzen (Scheinselbstständigkeit)
Flexibel Mitarbeitende auf freier Basis einzubinden, klingt verlockend – gerade für Startups mit kleinem Budget. Doch Vorsicht: Hinter manchem vermeintlichen Freelancer verbirgt sich bei genauer Betrachtung ein*e Angestellte*r. Scheinselbstständigkeit ist ein Dauerbrenner im Startup-Recht. Wenn Freelance-Verträge eigentlich Arbeitsverhältnisse kaschieren, kann das Jahre später teuer werden: Dann fordert der Sozialversicherungsträger vom Startup sämtliche nicht gezahlten Beiträge nach, oft inklusive Säumniszuschlägen. Um das zu vermeiden, muss die Zusammenarbeit richtig gestaltet sein. Ein*e Freelancer*in sollte zum Beispiel frei sein, Ort und Zeit der Arbeit selbst zu bestimmen, und idealerweise mehrere Auftraggeber haben. Wichtig ist ein wasserdichter Vertrag, der den freien Status untermauert – wir helfen Euch gerne bei der Erstellung eines passenden Freelancer-Vertrags. Sollte sich im Verlauf der Tätigkeit herausstellen, dass die Person doch wie ein*e Arbeitnehmer*in integriert ist (Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, u.ä.), ist es besser, rechtzeitig auf ein Angestelltenverhältnis umzusteigen. Denkt auch international: Wenn ihr Freelancer im Ausland beschäftigt oder ein verteiltes Team aufbaut, gelten jeweils die lokalen Arbeitsgesetze. Beim internationalen Roll-out Eures Geschäfts können wir Euch ebenfalls beraten und die Vertragsgestaltung in englischer Sprache oder zweisprachig übernehmen. Beratung zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit anfragen
5. Arbeitgeberpflichten & Gestaltungsspielraum
Sobald Du zur Arbeitgeber*in wirst, kommen eine Reihe gesetzlicher Pflichten auf Dich zu. Dazu gehören die Anmeldung Deines Betriebs bei der Sozialversicherung, Lohnsteuerabführung, Arbeitszeitdokumentation, Einhaltung des Mindestlohns und vieles mehr. Gerade junge Startups sind sich dieser Pflichten oft nicht voll bewusst – Unwissenheit schützt hier jedoch nicht vor empfindlichen Strafen. Wichtig ist, sich früh einen Überblick zu verschaffen: Welche Meldungen muss ich vornehmen? Welche Versicherungen (z.B. Berufsgenossenschaft) sind nötig? Welche arbeitszeitrechtlichen Vorgaben gelten für mein Team? Wir bieten Dir dazu eine kompakte Schulung “Pflichten als Arbeitgeber”, damit Du weißt, was auf Dich zukommt.
Auf der anderen Seite bietet das Arbeitsrecht auch Spielräume, die Startups nutzen können. Zum Beispiel lassen sich Arbeitsverträge in der Anfangsphase befristet gestalten, um Flexibilität zu bewahren – bis zu zwei Jahre sind sachgrundlose Befristungen gesetzlich erlaubt. Auch Teilzeitmodelle, 520-Euro-Minijobs oder Werkstudentenstellen können je nach Bedarf zum Einsatz kommen. Bei Schlüsselpersonal kann es sinnvoll sein, über variable Vergütungen oder virtuelle Anteile nachzudenken, um Mitarbeitende an den Erfolg des Unternehmens zu binden (achte hierbei auf die korrekte vertragliche Ausgestaltung, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung oder Steuerfalle entsteht). Was immer Du vorhast – sprich uns an, bevor Du Verträge vorschnell abschließt. Wir kennen die Stellschrauben, an denen man drehen kann, und sorgen dafür, dass Dein Startup die Möglichkeiten des Arbeitsrechts optimal ausschöpft, ohne in Fallen zu tappen. Nicht zu vergessen: Die Datenschutz-Regeln gelten auch im Umgang mit Mitarbeitenden-Daten. Du musst z.B. neue Mitarbeiter*innen über die Datenverarbeitung informieren und technisch organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umsetzen. Wir unterstützen Dich dabei, eine praxistaugliche Datenschutz-Compliance in Deinem Startup aufzubauen.
6. Geistiges Eigentum & Markenrechte sichern
Dort, wo Mitarbeitende (fest angestellt oder frei) kreativ tätig sind, entstehen wertvolle Ergebnisse – Quellcode, Grafiken, Texte, Produktideen usw. Hier lauert ein oft übersehenes Risiko: Das Urheberrecht verbleibt in Deutschland grundsätzlich bei der Person, die das Werk geschaffen hat, selbst wenn sie angestellt ist. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Software als sogenanntes “Arbeitnehmerwerk”) erhält der Arbeitgeber automatisch gewisse Nutzungsrechte. In allen anderen Fällen müsst Ihr vertraglich sicherstellen, dass die Rechte an den Ergebnissen Eurer Mitarbeiter*innen und Freelancer auf das Startup übertragen werden. Dies sollte ausdrücklich und so umfassend wie möglich im Arbeits- oder Freelancer-Vertrag geregelt sein – ein einziger Satz à la “alle Rechte gehen an den Arbeitgeber” genügt dabei nicht den strengen Anforderungen des Urheberrechts. Wir haben die passenden Klauseln parat, damit Euer Unternehmen die vollen Nutzungsrechte an dem hat, was Euer Team erschafft. Das gilt ebenso für patentfähige Erfindungen: Meldet ein Mitarbeiter eine Erfindung, muss der Arbeitgeber schnell reagieren und die Rechte daran per Erklärung übernehmen, sonst könnte der Anspruch verloren gehen.
Neben den internen Schöpfungen solltet Ihr auch frühzeitig Eure Marke schützen. Der Firmenname, Produktnamen, Logos und Domains sind essentiell für Euren Marktauftritt. Wir entwickeln mit Euch eine Markenstrategie und kümmern uns um die Anmeldung Eurer Kennzeichen, bevor es jemand anderes tut. Achtet außerdem darauf, dass Euer Marketing-Team die Regeln des Wettbewerbs- und Werberechts einhält – z.B. bei Werbeaussagen, Gewinnspielen oder Vergleichswerbung. Rechtskonforme Werbung schützt Euch vor Abmahnungen und sorgt dafür, dass euer guter Ruf intakt bleibt.
7. Rechtzeitige Beratung & spätere Szenarien
Viele der genannten Punkte lassen sich mit relativ wenig Aufwand regeln – wenn man früh daran denkt. Leider erleben wir oft, dass Gründer erst reagieren, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist: Ein abgeworbener Mitarbeiter bringt Firmen-Know-how zur Konkurrenz, ein Schein-Freelancer entpuppt sich bei der Betriebsprüfung, oder ein Mitgründer ohne Vertrag fordert plötzlich Gehalt nach. Solche Fälle sind vermeidbar. Scheue Dich nicht, frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Ein kurzes Gespräch kann klären, welche To-dos anstehen, sobald Dein Team wächst.
Denk auch an die Zukunft: Spätestens bei der ersten Finanzierungsrunde schauen Investor*innen genau hin, ob alle Arbeitsverträge und Beteiligungen sauber aufgesetzt sind. Und bei einem späteren Exit (Unternehmensverkauf) oder größeren Investment wollen Käufer bzw. Investoren keine Risiken aus der Vergangenheit übernehmen. Ungeklärte Statusfragen oder fehlende Vereinbarungen mit Mitarbeitenden können in der Due Diligence zum Dealbreaker werden. Ähnliches gilt für Secondaries – also wenn Gründer oder frühe Investor*innen ihre Anteile verkaufen möchten – sowie für Übernahmen durch einen Share Deal oder Asset Deal. Bei Asset Deals (Kauf einzelner Vermögenswerte) greift z.B. der gesetzliche Betriebsübergang: alle Angestellten gehen automatisch auf den Erwerber über, müssen aber korrekt informiert werden. Wenn hier versäumt wurde, rechtzeitig juristisch saubere Lösungen zu schaffen, kann das im Nachhinein viel Zeit, Geld und Nerven kosten. Kurzum: Mit proaktiver Beratung lassen sich die meisten Fallstricke umgehen. Wir kennen die Startup-Welt und die typischen Probleme – und bieten Euch pragmatische Lösungen, bevor es teuer wird. Jetzt unverbindlich ein Beratungsgespräch anfragen
Übrigens: Unsere Startup-Anwälte unterstützen Euch gerne auch auf Englisch und erstellen alle Unterlagen bei Bedarf zweisprachig Deutsch/Englisch. Gerade wenn Euer Team international ist oder Ihr Freelancern im Ausland Aufgaben gebt, ist das ein wichtiger Vorteil. Zögert nicht, uns anzusprechen – das Erstgespräch ist für Euch kostenlos!
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