Die Gründung - Dein Fundament

Bei der Gründung der Gesellschaft geschehen häufig gravierende Fehler, die sich später nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand korrigieren lassen. Der Grund: die Komplexität einer Gründung wird unterschätzt. Es geht nicht darum, irgendein Schriftstück zu haben, sondern um das Fundament Deiner Gesellschaft; Rechtsform und Gesellschaftsvertrag müssen zu Dir und Deinem Projekt passen. Daher ist besondere Umsicht erforderlich.

Vorab muss überlegt werden, ob die Gründung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt der richtige Schritt ist. Wenn Du Dich zum Beispiel für ein Programm wie „Exist“ bewerben möchtest, darf die Gesellschaft noch nicht gegründet sein. Auch die weit verbreitete Vorstellung, erst mal eine UG zu gründen, ist keinesfalls ratsam; jede Gesellschaft bringt Kosten mit sich und eine Kapitalgesellschaft kann man nicht einfach wieder schließen (siehe dazu „Liquidation“).

Dann muss überlegt werden, welche Rechtsform für Dein Geschäftsmodell die richtige ist. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. ob Du alleine oder gemeinsam mit anderen gründest, dem Haftungsrisiko, Kapitalbedarf und Finanzierung, ggf. von steuerlichen Fragen.

Steht die Rechtsform fest, muss der Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Was darin aufgenommen wird und wie Sachverhalte geregelt werden, hängt von ganz unterschiedlichen Fragen ab. Es gibt nicht pauschal einen „guten“ Gesellschaftsvertrag; nur weil etwas für ein anderes Startup passt, heißt es noch lange nicht, dass es auch für Dich gut ist; entscheidend ist, ob der Gesellschaftsvertrag für Dich und Dein Team richtig ist. Eine Satzung kann man später nicht mehr einfach so ändern. Wer voreilig einen Gesellschaftsvertrag schließt, muss mit den Konsequenzen leben.

Wenn Du alleine gründest, brauchst Du uns nicht unbedingt. Eine einfache Satzung erstellt Dir Dein Notar ohne Zusatzkosten; steuerliche Fragen kannst Du mit Deinem Steuerberater besprechen. Wenn Du mit anderen gründest, sprechen wir gerne mit euch über die möglichen Rechtsformen und über eure Visionen für die Gesellschaft. Je nach Komplexität sind unsere Pakete Pro oder Premium richtig.

Wie geht es weiter? Frage gerne unverbindlich bei uns ein Paket an; wir vereinbaren einen Termin (persönlich, per Video-Call oder telefonisch, wie es euch lieber ist), besprechen mit Dir und ggf. Deinen Co-Foundern das Vorhaben, und sprechen euch unsere Empfehlungen aus. Bis dahin kosten euch unsere Leistungen nichts. Entscheidet ihr euch danach für eine Zusammenarbeit mit uns, schicken wir euch die notwendigen Unterlagen zu; sobald ihr uns diese ausgefüllt zurückgeschickt habt, erstellen wir die vereinbarten Dokumente und vereinbaren einen Termin zur Besprechung. Wenn noch Änderungen notwendig sind, nehmen wir diese umgehend vor und schicken euch die finalen Unterlagen.

 

Wie wir Dich unterstützen können

Quick Start

• Kennenlernen (immer kostenlos)
• Vorstellung eurer Idee
• Festlegung Rechtsform
• Erstellung individueller Gesellschaftsvertrag
• Erstellung Beschlüsse
• Intensive Schulung

€ 799,-

                * zuzgl. 19% MwSt. 

Solid Track

• Kennenlernen (immer kostenlos)
• Vorstellung eurer Idee
• Festlegung Rechtsform
• Erstellung individueller Gesellschaftsvertrag
• Erstellung individueller Gesellschaftervereinbarung
• Erstellung Beschlüsse
• Intensive Schulung

€ 999,-

                * zuzgl. 19% MwSt. 

Fast Forward

• Kennenlernen (immer kostenlos)
• Vorstellung eurer Idee
• Festlegung Rechtsform
• Erstellung individueller
Gesellschaftsvertrag
• Erstellung individueller Gesellschaftervereinbarung
• Erstellung Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
• Erstellung Beschlüsse
• Intensive Schulung

€ 1.299,-

                * zuzgl. 19% MwSt. 

Wer braucht was?

Quick Start ist für Startups geeignet, die sich für einen auf sie angepassten, einfachen Gesellschaftsvertrag entscheiden. Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und ihr erzählt uns von euch und eurer Idee. Dann legen wir gemeinsam die Rechtsform fest, das Team erhält dann einen Fragebogen zu den gewünschten Inhalten des Gesellschaftsvertrags; natürlich stehen wir euch für Rückfragen zur Verfügung. Auf Basis eurer Antworten erstellen wir den ersten Entwurf des Gesellschaftsvertrags, den wir dann ausführlich mit euch besprechen, damit ihr die Grundlagen eurer Gesellschaft kennt. Wenn ihr eine Kapitalgesellschaft (UG, GmbH) gründet, enthält das Paket auch die bei der Gründung notwendigen Gesellschafterbeschlüsse.
 

Solid Track richtet sich an Startups, die von Anfang an eine komplexere Struktur wählen (z.B. tag-along und/oder drag-along Klauseln, (Founder-)Vesting); ihr möchtet euch offen halten, Investoren an Bord zu nehmen und legt es nicht auf einen schnellen Exit an. Ergänzend zum „Quick Start“-Paket erstellen wir hier üblicherweise zwei Dokumente, nämlich einen Gesellschaftsvertrag und eine flankierende Gesellschaftervereinbarung, die nicht veröffentlich werden muss. Wenn ihr eine Kapitalgesellschaft (UG, GmbH) gründet, enthält das Paket auch die bei der Gründung notwendigen Gesellschafterbeschlüsse.

Fast Forward brauchen Startups, die gezielt auf ein schnelles Wachstum setzen, früh Venture Capital aufnehmen möchten und einen baldigen Exit beabsichtigen. Wir stimmen die juristischen Dokumente auf diesen Weg ab. Wir erstellen zwei Dokumente, nämlich einen Gesellschaftsvertrag und eine flankierende Gesellschaftervereinbarung, die nicht veröffentlich werden muss. Zudem gestalten wir ein Konzept zur Mitarbeiterbeteiligung. Wenn ihr eine Kapitalgesellschaft (UG, GmbH) gründet, enthält das Paket auch die bei der Gründung notwendigen Gesellschafterbeschlüsse.

Nicht das Richtige für Dich dabei? Sprich uns an, wir finden eine Festpreis-Lösung für Dein Early Stage Startup!

Unternehmensgründung von der Idee bis zum Exit – worauf Start-ups achten müssen

Die Gründung eines Start-ups ist ein aufregendes Abenteuer, das jedoch von Anfang an gut durchdacht sein will. Neben einer innovativen Geschäftsidee und viel Unternehmergeist spielen auch rechtliche Weichenstellungen eine entscheidende Rolle. Fehler in dieser frühen Phase können später teuer werden. Damit Du „gründest ohne Reue“, lohnt es sich, alle wichtigen rechtlichen Aspekte im Blick zu haben. In diesem Leitfaden beleuchten wir die zentralen Themen rund um die Unternehmensgründung – von der Wahl der Rechtsform über den Markenschutz bis hin zu Finanzierung und Exit. So bist Du in jeder Phase Deines Start-ups rechtlich auf der sicheren Seite.

Nachfolgend findest Du ein Inhaltsverzeichnis mit den wichtigsten Bereichen, die es bei einer Unternehmensgründung zu beachten gilt. Klicke Dich einfach durch die Themen, um mehr über jeden Aspekt zu erfahren:

Inhaltsverzeichnis

1. Rechtsform und Gründungsformalitäten

Am Anfang jeder Unternehmensgründung steht die Wahl der passenden Rechtsform. Diese Entscheidung beeinflusst Haftung, Steuern, Investorenfähigkeit und bürokratischen Aufwand. Für Gründer-Teams bieten sich in Deutschland verschiedene Rechtsformen an, z.B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für einen schnellen unkomplizierten Start oder Kapitalgesellschaften wie UG (haftungsbeschränkt) und GmbH für eine beschränkte Haftung. Beachte, dass eine GbR – seit 2024 sogar als eingetragene GbR (eGbR) im Register möglich – zwar einfach zu gründen ist, aber mit unbeschränkter persönlicher Haftung der Gesellschafter einhergeht. Viele Start-ups beginnen als GbR, wandeln aber bald in eine haftungsbeschränkte Form um.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist mit geringem Stammkapital (ab 1 €) gründbar und daher attraktiv für den schnellen Einstieg. Allerdings gelten strenge Auflagen (z.B. Pflicht zur Rücklagenbildung) und Investoren verlangen bei späteren Finanzierungsrunden oft die Umwandlung in eine GmbH. Die GmbH erfordert zwar 25.000 € Stammkapital (bzw. 12.500 € als Mindesteinzahlung zu Beginn), bietet dafür aber von Anfang an volle Haftungsbeschränkung und wird von Investoren bevorzugt. Neben diesen gängigen Formen gibt es auch die Möglichkeit einer Einzelunternehmung oder Gründung einer Personengesellschaft (z.B. OHG / KG / GmbH & Co. KG), doch sollten Gründer hier die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Falls sehr großes Wachstum oder ein Börsengang früh absehbar sind, kann sogar eine Aktiengesellschaft (AG) in Betracht kommen, wenngleich dies für ein Start-up eher die Ausnahme ist.

Gründungsprozess: Je nach Rechtsform sind unterschiedliche Formalitäten nötig. Für die Gründung einer UG oder GmbH ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag unerlässlich – ohne Notar keine wirksame Gründung. Man kann entweder ein standardisiertes Musterprotokoll (bei einfachen Fällen mit max. 3 Gesellschaftern) oder einen individuell angepassten Gesellschaftsvertrag verwenden. Letzterer ist zwar etwas aufwändiger, bietet aber deutlich mehr Möglichkeiten, Rechte und Pflichten der Gründer festzulegen. Nach der Unterzeichnung beim Notar erfolgt die Handelsregister-Eintragung der Gesellschaft. Wichtig: Das Stammkapital muss auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden und grundsätzlich in der Firma verbleiben (sogenanntes „echtes“ Kapital). Rückzahlungen oder privaten Verwendungen des Stammkapitals unmittelbar nach Gründung können als unzulässige Kapitalrückgewähr gewertet werden und Haftungsrisiken auslösen.

Während und nach der Gründung sind außerdem weitere Pflichten zu beachten, z.B. die Meldung zum Transparenzregister (zur Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten) sowie Gewerbeanmeldungen, gegebenenfalls die Anmeldung beim Finanzamt (Beantragung einer Steuernummer, Umsatzsteuerpflicht-Prüfung) und andere Genehmigungen je nach Branche. Insgesamt gilt: Nimm Dir für den Gründungsprozess die nötige Zeit und ziehe bei Unsicherheiten erfahrene Berater hinzu. 

2. Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarungen

Wenn mehrere Personen gemeinsam gründen, sollte frühzeitig eine klare vertragliche Basis geschaffen werden. Neben dem formalen Satzungsdokument (Gesellschaftsvertrag) der GmbH/UG empfiehlt sich eine zusätzliche Gesellschaftervereinbarung (oft auch Founders’ Agreement genannt), in der alle wichtigen Regeln für die Zusammenarbeit im Gründerteam festgelegt werden. Warum ist das so wichtig? Weil fehlende Regelungen schnell zu Missverständnissen und Streit führen können. Im schlimmsten Fall resultieren unklare Verhältnisse in Gesellschafterstreitigkeiten, die das junge Unternehmen lahmlegen und Zeit, Kraft und Geld kosten.

Ein guter Gesellschaftervertrag sollte u.a. folgende Punkte regeln:

  • Vesting und Anteilsbindung: Vereinbarungen, dass Gründeranteile erst über einen bestimmten Zeitraum „verdient“ werden müssen. So kann das Startup jemanden, der früh aussteigt, einfacher austrennen (Stichwort Good Leaver/Bad Leaver-Klauseln).
  • Austritt und Verkauf: Regeln für den Fall, dass ein Gründer die Firma verlassen will oder muss. Hier kommen Klauseln wie Vorkaufsrechte, Drag-Along und Tag-Along ins Spiel, die den Verkauf von Anteilen ordnen.
  • Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot: Alle Gründer sollten sich verpflichten, Betriebsgeheimnisse zu wahren und nicht ohne Weiteres in Konkurrenz zum eigenen Startup zu treten.

Diese und weitere Punkte (z.B. Umgang mit zukünftigen Investoren oder Aufteilung von Gewinnen) schafft Ihr am besten vorab aus der Welt, solange die Stimmung gut ist. Ist der Gesellschaftsvertrag erst einmal unterzeichnet, können Änderungen schwierig sein. Lieber also im Vorfeld Klarheit schaffen, als im Nachhinein mühsam Konflikte lösen zu müssen. Unsere Erfahrung zeigt: eine saubere Gründervereinbarung ist der beste Schutz vor späteren Streitigkeiten im Team.

3. Geschäftsidee und Geschäftsmodell-Check

Deine Geschäftsidee mag genial sein – doch ist sie auch rechtlich umsetzbar? Früh in der Planung sollte eine juristische Prüfung des Geschäftsmodells erfolgen. Damit ist gemeint, dass man das Konzept darauf abklopft, ob bestimmte gesetzliche Vorgaben, Verbote oder Genehmigungspflichten betroffen sind. Jedes Business ist anders: Ein FinTech-Startup steht vor anderen rechtlichen Herausforderungen als z.B. ein E-Commerce-Shop oder ein Anbieter im Gesundheitssektor. Wer frühzeitig sein Geschäftsmodell von erfahrenen Startup-Anwälten prüfen lässt, kann böse Überraschungen vermeiden.

Regulatorische Anforderungen: Viele Branchen sind reguliert. Beispiele: Finanzdienstleistungen benötigen oft eine Lizenz der BaFin, medizinische Angebote unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und strengen Datenschutzbestimmungen, bei Plattform-Modellen können Wettbewerbs- und Kartellrechtsfragen auftreten. Es ist wichtig zu wissen, welche Genehmigungen oder Auflagen für Dein Vorhaben gelten, bevor Du Zeit und Geld investierst. Auch scheinbar simple Ideen können rechtliche Tücken haben – wir helfen Dir, diese zu identifizieren und zu umschiffen.

Schutz der Idee: Im Zuge der Planung stellt sich auch die Frage, wie Du Deine Geschäftsidee schützen kannst. Zwar lassen sich Ideen an sich nicht patentieren, aber vielleicht bestimmte technische Erfindungen oder Entwicklungen, die Dein Startup hervorbringt. Eine Patentanmeldung oder der Schutz als Geschäftsgeheimnis (durch Geheimhaltungsvereinbarungen NDAs) kann hier relevant werden. Gleichzeitig solltest Du sicherstellen, dass Dein Konzept nicht die Rechte Dritter verletzt – zum Beispiel, dass kein anderer bereits ein sehr ähnliches Geschäftsmodell mit markenrechtlichem Schutz betreibt. Eine frühzeitige Recherche und Beratung zu diesen Punkten zahlt sich aus.

4. Markenschutz und geistiges Eigentum

Der Name Deines Start-ups und Eures Produkts oder Services ist ein zentraler Wertträger – umso wichtiger ist es, ihn von Anfang an zu schützen. Ein starker Markenname oder Firmenname nützt wenig, wenn ein Mitbewerber ihn Dir streitig machen kann. Daher gilt: Frühzeitig eine Markenstrategie entwickeln. Prüft zunächst, ob euer Wunschname bereits von jemand anderem benutzt oder als Marke eingetragen wurde (Stichwort: Kollisionsprüfung im Markenregister). Hierbei können Anwälte oder spezialisierte Dienstleister unterstützen. Ist der Name noch verfügbar, solltet Ihr erwägen, ihn als Marke anzumelden. In Deutschland geschieht das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Wer europaweit agiert, kann eine EU-Marke beim EUIPO eintragen lassen. Unsere Experten helfen Euch gerne, eure Marke anzumelden und zu schützen.

Neben dem Markennamen gibt es weitere geistige Eigentumsrechte (Intellectual Property, IP), die frühzeitig gesichert werden sollten. Entwickelt Euer Startup eigene Software, Designs, Texte oder Erfindungen, müssen die Rechte daran bei der Firma liegen – nicht bei den einzelnen Personen. Achtet darauf, dass in den Verträgen mit Gründer:innen, Mitarbeitenden oder Freelancern klare IP-Klauseln enthalten sind, welche die Übertragung aller urheberrechtlichen und sonstigen Rechte an den Arbeitgeber bzw. die Gesellschaft regeln. Ohne solche Vereinbarungen bleibt das „geistige Kapital“ oft beim Schöpfer und nicht beim Startup. Zusätzlich können Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) sinnvoll sein, wenn Ihr mit externen Partnern oder Dienstleistern Eure Ideen teilt. So stellt Ihr sicher, dass Know-how und sensible Informationen geschützt bleiben.

Vergesst auch nicht die Domains: Sichert Euch die wichtigen Domainnamen (unter gängigen Top-Level-Domains wie .de, .com) für euren Marken- oder Firmennamen. Eine durchdachte Domainstrategie beugt spätere Konflikte mit Domaingrabbern vor. Insgesamt gilt: Marken- und IP-Schutz sind Investitionen in die Zukunft Eures Start-ups – sie sorgen dafür, dass Ihr Euren Namen und Euer Produkt exklusiv nutzen könnt und schaffen Vertrauen bei Kunden und Investoren.

5. Online-Auftritt und E-Commerce

Heute kommt kaum ein junges Unternehmen ohne Online-Präsenz aus. Ob Website, App oder Online-Shop – sobald Euer Startup im Internet präsent ist, müsst Ihr bestimmte rechtliche Vorgaben einhalten. Ein zentraler Punkt ist das korrekte Impressum auf Eurer Website. In Deutschland herrscht Impressumspflicht: Besucher müssen klar erkennen können, wer hinter der Seite steht (Name der Gesellschaft, Adresse, Kontakt, Vertretungsberechtigte etc.). Ebenso wichtig ist eine umfassende Datenschutzerklärung, die darüber aufklärt, welche Daten Ihr erhebt und was Ihr damit macht. Diese beiden Dokumente – Impressum und Datenschutzerklärung – sind Pflicht und sollten leicht auffindbar sein. Wir bieten hierzu einen speziellen Website-Check an, bei dem wir Eure Seite auf alle rechtlichen Anforderungen prüfen (inklusive Cookie-Hinweisen und sonstigen Pflichtangaben).

Bietet Euer Startup Waren oder Dienstleistungen online zum Verkauf an (sei es über einen eigenen Shop oder über Plattformen), greift das E-Commerce-Recht. Hier sind besonders die Verbraucherrechte relevant: Informiert Eure Kunden transparent über Preise, Versandkosten, Lieferzeiten und Widerrufsrechte. Eine klare und rechtssichere Widerrufsbelehrung ist bei B2C-Geschäften unerlässlich. Auch müssen Bestellabläufe so gestaltet sein, dass der Kunde ausdrücklich bestätigt, zahlungspflichtig zu bestellen (Stichwort Button-Lösung). Plattformbetreiber müssen zudem die Plattform-Regulierung (z.B. P2B-Verordnung in der EU) im Blick haben. Unsere Kanzlei unterstützt Start-ups dabei, die nötigen E-Commerce-Verträge und -Hinweise rechtssicher zu gestalten – von AGB über Versandbedingungen bis zu den Zahlungsabwicklungen.

Denkt auch an spezielle Genehmigungen oder Kennzeichnungspflichten im Online-Bereich: Verkauft Ihr beispielsweise Lebensmittel, gelten lebensmittelrechtliche Informationspflichten; betreibt Ihr einen Marktplatz, müsst Ihr ggf. Händler rechtlich überprüfen. Jeder Online-Auftritt sollte individuell auf Compliance geprüft sein, damit Abmahnungen oder Bußgelder gar nicht erst drohen.

6. Datenschutz-Compliance

Spätestens seit Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz für jedes Unternehmen, auch Start-ups, enorm wichtig. Sobald Ihr personenbezogene Daten erhebt – sei es von Kunden, Nutzern oder Mitarbeitern – müsst Ihr die strengen Datenschutzvorgaben einhalten. Das beginnt bei der bereits erwähnten Datenschutzerklärung auf der Website und geht weiter über interne Datenverarbeitungsprozesse. Wichtig ist, Datenminimierung zu betreiben (nur Daten erheben, die man wirklich braucht) und eine klare Einwilligung der Nutzer einzuholen, wenn erforderlich (z.B. für Newsletter, Tracking-Cookies etc.). Achtet darauf, mit Drittanbietern, die für Euch Daten verarbeiten (zum Beispiel Hoster, Cloud-Dienste, Analytics-Anbieter), Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen. Diese sind nach Art. 28 DSGVO Pflicht und regeln, wie der Dienstleister Eure Daten schützt.

Für Start-ups, die schnell wachsen, lohnt es sich früh eine grundlegende Datenschutz-Organisation aufzubauen. Dazu zählt z.B. ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz durchzuführen und eventuelle Meldepflichten (etwa bei Datenpannen) zu kennen. Wer die Datenschutz-Compliance von Anfang an ernst nimmt, erspart sich nicht nur mögliche Abmahnungen und Bußgelder, sondern gewinnt auch das Vertrauen der Nutzer. Denn immer mehr Kunden und Geschäftspartner achten darauf, dass mit ihren Daten sorgsam umgegangen wird. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Euch dabei, ein passendes Datenschutzkonzept für Euer Startup zu entwickeln – pragmatisch und effektiv, damit Ihr compliant seid, ohne Eure Geschäftsabläufe unnötig auszubremsen.

7. Verträge und AGB

Kein Unternehmen kommt ohne Verträge aus – seien es Verträge mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder Kooperationspartnern. Gerade Start-ups sollten darauf achten, dass alle wichtigen Absprachen in schriftlichen Verträgen festgehalten sind. Mündliche Abreden oder Freundschaftsdienste mögen am Anfang verlockend einfach erscheinen, doch im Streitfall sind sie schwer durchsetzbar. Daher: Sorgt frühzeitig für schriftliche Verträge, die auf euer Geschäftsmodell zugeschnitten sind.

Für den regelmäßigen Geschäftsverkehr mit vielen Kunden (insbesondere im B2C-Bereich, aber auch B2B) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unverzichtbar. AGB regeln die standardisierten Bedingungen für Verträge, z.B. Zahlungsbedingungen, Haftungsausschlüsse, Lieferkonditionen usw. Sie müssen jedoch korrekt in den Vertrag einbezogen und vor allem inhaltlich wirksam sein. Unwirksame Klauseln – etwa weil sie Kunden unangemessen benachteiligen – nützen Euch nichts und können im Zweifel sogar Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschützern nach sich ziehen. Lasst Eure AGB daher am besten von Profis erstellen oder prüfen. Unsere Kanzlei hilft bei der Gestaltung wasserdichter AGB und Verträge, damit Euer Tagesgeschäft auf soliden rechtlichen Füßen steht.

Abseits der AGB solltet Ihr auch individuelle Verträge maßschneidern, wo nötig. Beispiel: ein wichtiger Partner- oder Lizenzvertrag, der spezielle Regelungen erfordert; oder ein Letter of Intent/Memorandum of Understanding mit einem Investor. Achtet bei allen Verträgen auf klare Formulierungen, eindeutige Regelungen zu Leistungen, Gegenleistungen und Haftung, sowie darauf, was bei Vertragskündigung passiert. Je sauberer die Verträge, desto geringer das Risiko von Missverständnissen und Rechtsstreitigkeiten später.

8. Mitarbeiter, Freelancer und Beteiligungen

Menschen machen Euer Startup erfolgreich – und sobald Ihr andere ins Boot holt, tauchen arbeitsrechtliche Fragen auf. Schon wenn Ihr den ersten Mitarbeiter oder Werkstudenten einstellt, braucht Ihr einen soliden Arbeitsvertrag. Dieser sollte u.a. Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Rechte an Arbeitsergebnissen regeln. Achtet darauf, gesetzliche Vorgaben einzuhalten (z.B. bei Befristungen, Probezeiten, Urlaubsanspruch). Auch der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht automatisch “einfach der Chef”, sondern benötigt einen Geschäftsführerdienstvertrag, der seine Rechte und Pflichten festlegt – hier gibt es Besonderheiten, da ein GmbH-Geschäftsführer nicht im klassischen Sinne Arbeitnehmer ist.

Viele Start-ups arbeiten anfangs mit Freelancern oder Freunden zusammen, ohne feste Anstellung. Vorsicht: Wenn externe Helfer de facto wie Angestellte in euer Team eingebunden sind (Weisungsgebundenheit, feste Einbindung in Abläufe etc.), kann schnell der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit im Raum stehen. Das bedeutet, dass eigentlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, obwohl man “Freelancer” sagt. Kommt das Jahre später ans Licht, drohen heftige Nachzahlungen an Sozialabgaben. Vermeidet dieses Risiko, indem Ihr Freelancer-Verträge aufsetzt, die klar den Projektcharakter betonen, und indem Ihr ggf. Statusprüfungen vornehmt. Unsere Seite zu rechtlichen Fragen rund um Mitarbeitende gibt Euch einen Überblick, was zu beachten ist.

Mitarbeiterbeteiligung: Ein spezielles Thema ist die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenserfolg. Start-ups locken Talente gerne mit ESOPs oder VSOPs (Employee/Virtual Stock Option Plans). Dabei erhalten Mitarbeiter virtuelle Anteile oder Optionsrechte, die bei Exit oder bestimmten Events zu echtem Geld werden können. Dank neuer gesetzlicher Regelungen (Stichwort § 19a EstG) sind Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland mittlerweile attraktiver geworden, z.B. durch Steuerfreibeträge und -stundungen. Wenn Ihr ein solches Programm auflegt, solltet Ihr die Bedingungen (Vesting-Zeiträume, Good/Bad Leaver, Ausübungsklauseln etc.) genau durchdenken und juristisch festhalten. Wir unterstützen Euch gerne dabei, ein rechtssicheres Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu gestalten, damit alle Parteien fair profitieren und das Modell rechtssicher ist.

Zusammengefasst: Kümmert Euch früh um’s Arbeitsrecht. Dazu gehören nicht nur Verträge, sondern auch Dinge wie die Anmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherung, Unfallversicherung, Lohnsteuer usw. Mit einer soliden Personalstrategie schafft Ihr eine Grundlage, auf der Euer Team wachsen kann – ohne böse rechtliche Überraschungen.

9. Marketing, Wettbewerb und Werbung

Ein großartiges Produkt verkauft sich nicht von allein – Marketing muss her. Doch auch hier gilt es, rechtliche Leitplanken einzuhalten. In Deutschland wird unlautere Werbung vom Wettbewerbsrecht (UWG) unterbunden. Vereinfacht: Eure Werbung darf nicht irreführend sein. Versprecht also nur, was Ihr halten könnt, und verwendet keine unzulässigen Superlative oder Vergleiche, die den Wettbewerb verzerren. Achtet insbesondere bei Aussagen über Mitbewerber oder beim Vergleich Eurer Leistung mit anderen auf juristisch saubere Formulierungen.

Wer mit Verbrauchern wirbt (B2C), muss zusätzliche Regeln beachten. Beispiele: Preisausschreiben und Gewinnspiele unterliegen bestimmten Transparenzgeboten (Teilnahmebedingungen bereitstellen, kein versteckter Kaufzwang etc.). Influencer-Marketing ist beliebt – aber jede bezahlte Kooperation muss als Werbung gekennzeichnet werden, damit Konsumenten nicht getäuscht werden. Versäumt man das, drohen Abmahnungen wegen Schleichwerbung. Ebenso müssen Newsletter-Werbung per E-Mail oder Telefonwerbung die Einwilligung der Adressaten respektieren (Stichwort Double-Opt-In und „Spamverbot“).

Auch spezielle Branchen haben eigene Werberegeln: Im Gesundheitsbereich etwa darf nicht für verschreibungspflichtige Medikamente geworben werden (Heilmittelwerbegesetz), im Finanzsektor gibt es Vorgaben für Werbung bei Geldanlagen etc. Lasst Euch beraten, was in Eurer Branche erlaubt ist. Unsere Kanzlei unterstützt Start-ups dabei, ihre Werbung und Marketingkampagnen rechtssicher zu gestalten, damit kreative Ideen nicht durch Abmahnungen ausgebremst werden. Mehr dazu findest Du unter Wettbewerbs- & Werberecht für Start-ups.

10. Finanzierung und Investoren

Die wenigsten Start-ups kommen ohne zusätzliches Kapital aus. Spätestens wenn die eigenen Mittel und vielleicht erste Bootstrapping-Einnahmen aufgebraucht sind, steht eine Finanzierungsrunde an. Dabei können Business Angels, Venture-Capital-Gesellschaften oder strategische Investoren ins Boot geholt werden. Eine Finanzierung bringt allerdings auch juristische Komplexität mit sich: Investoren wollen in der Regel Gesellschaftsanteile erhalten und Mitspracherechte eingeräumt bekommen. Das Ganzego wird in Beteiligungsverträgen und oft einem neuen Gesellschaftervertrag festgehalten. Wichtig ist, alle Konditionen klar auszuhandeln: Unternehmensbewertung, Höhe der Anteile, Rechte der neuen Gesellschafter (z.B. Vetorechte, Sitz im Beirat), Regelungen für einen Exit, Dividendenvorzüge usw. Ein gängiges Dokument in diesem Prozess ist das Term Sheet, das die wichtigsten Eckpunkte einer Beteiligung vorab zusammenfasst. Hier empfiehlt es sich, früh juristischen Rat einzuholen, damit Du verstehst, worauf Du Dich einlässt, bevor es verbindlich wird.

Neben klassischen Kapitalerhöhungen gegen Anteile gibt es Finanzierungsformen wie Wandeldarlehen oder SAFE-Agreements. Dabei erhält der Investor zunächst keine Anteile, sondern ein Darlehen oder eine Option, die in einer späteren Finanzierungsrunde in Anteile umgewandelt wird – meist zu einem Rabatt oder festen Bewertung. Solche Instrumente können schneller umgesetzt werden (kein Notartermin sofort nötig), haben aber ebenfalls rechtliche Tücken in der Ausgestaltung. Auch hier stehen wir an Eurer Seite, um Verträge wasserdicht und ausgewogen zu gestalten.

Wenn Euer Startup wächst, kommt es möglicherweise auch zu Secondaries – also dem Verkauf von bereits bestehenden Anteilen außerhalb einer Kapitalerhöhung. Gründer oder frühe Investoren verkaufen dann einen Teil ihrer Anteile an neue Investoren, um Liquidität zu bekommen. Auch solche Transaktionen sollten sauber vertraglich geregelt sein, etwa über Abtretungsverträge und Zustimmung der übrigen Gesellschafter. Wir unterstützen Euch sowohl bei der Begleitung einer neuen Finanzierungsrunde als auch bei Secondary-Verkäufen von Anteilen, damit der Einstieg neuer Geldgeber reibungslos und rechtssicher verläuft.

11. Internationalisierung

Viele Start-ups planen nach den ersten Erfolgen den Schritt ins Ausland. Ob Markteintritt in anderen EU-Ländern, Expansion in die USA oder eine globale Strategie – Internationalisierung eröffnet Chancen, bringt aber auch neue rechtliche Anforderungen. Jedes Land hat sein eigenes Rechtssystem, andere Geschäftspraktiken und kulturelle Unterschiede. Daher muss man bei einem internationalen Roll-out genau prüfen, was es im Zielland zu beachten gibt. Oft steht zuerst die Frage: Gründet man eine Tochtergesellschaft vor Ort, arbeitet man mit lokalen Partnern oder expandiert man einfach grenzüberschreitend? Jede Option hat juristische Konsequenzen – etwa steuerlich, haftungsrechtlich und regulatorisch.

Zudem gelten im Ausland teils andere Vorschriften für Euer Produkt oder Eure Dienstleistung. Beispiel: Ein deutsches FinTech, das in die USA expandiert, muss sich mit den dortigen Finanzmarkt-Regularien und ggf. Lizenzanforderungen der SEC oder anderen Behörden befassen. Ein E-Commerce-Startup, das EU-weit verkauft, muss länderspezifische Verbraucherschutzgesetze einhalten (auch wenn vieles durch EU-Recht harmonisiert ist, gibt es doch nationale Unterschiede). Auch Datenschutz bleibt ein Thema – beim Transfer von Daten in die USA zum Beispiel sind spezielle Sicherheitsmaßnahmen oder Verträge (wie Standardvertragsklauseln) nötig.

Kurz gesagt: Informiert Euch genau über das Rechtsumfeld in den neuen Märkten. Eine gute Vorbereitung spart viel Ärger. Wir bieten Beratung für den internationalen Roll-out Eures Start-ups an, inklusive Netzwerk zu Partnerkanzleien im Ausland. So könnt Ihr mit lokalem Know-how im Rücken neue Märkte erobern, ohne in rechtliche Fallen zu tappen.

12. Konflikte im Gesellschafterkreis

Auch wenn zu Beginn alle Gründer an einem Strang ziehen – die Realität zeigt, dass es im Laufe der Zeit zu Konflikten unter Gesellschaftern kommen kann. Vielleicht entwickeln sich die Vorstellungen über die Unternehmensstrategie auseinander, vielleicht erbringt jemand nicht die erwartete Leistung, oder externe Faktoren setzen das Team unter Druck. Wichtig ist, solche Konflikte frühzeitig anzugehen, bevor sie eskalieren. Ein offenes Gespräch ist oft der erste Schritt. Lässt sich keine Einigung erzielen, sollten vertragliche Mechanismen greifen – daher ist, wie oben erwähnt, ein guter Gesellschaftervertrag so wertvoll, um für Streitfälle vorzusorgen (z.B. durch Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters).

Wenn es dennoch zum Zerwürfnis kommt, ist rechtlicher Beistand gefragt. Bei einem echten Gesellschafterstreit können unterschiedliche Maßnahmen nötig sein: von Mediation zwischen den Parteien über Abfindungsverhandlungen bis hin zu gerichtlichen Schritten (etwa Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund). In solchen Fällen vertreten wir Eure Interessen und suchen nach einer Lösung, die das Unternehmen möglichst unbeschadet weiterbestehen lässt. Oft steht die Frage im Raum, ob einer der Gründer aussteigt und seine Anteile verkauft – hier müssen dann faire Bedingungen gefunden werden.

Unser Tipp: Konfliktprävention ist die beste Medizin. Pflegt eine transparente Kommunikationskultur im Team und haltet wichtige Entscheidungen schriftlich fest. Wenn doch einmal dicke Luft herrscht, zögert nicht, früh einen neutralen Berater oder Anwalt einzuschalten, bevor Fronten sich verhärten. So lässt sich mancher Streit schneller beilegen, als wenn jeder auf stur schaltet.

13. Exit-Strategie und Unternehmensverkauf

Jedes Startup hat irgendwann einen Endpunkt – im Idealfall einen erfolgreichen Exit. Darunter versteht man meist den Verkauf des Unternehmens (oder eines Großteils der Anteile) an einen neuen Eigentümer, sei es ein anderes Unternehmen (Trade Sale) oder Finanzinvestoren. Manchmal ist auch ein Börsengang (IPO) das Ziel, was jedoch die Ausnahme darstellt. Schon früh sollte man zumindest gedanklich eine Exit-Strategie entwickeln: Wollt Ihr schnell wachsen und dann an einen Branchenriesen verkaufen? Plant Ihr, langfristig unabhängig zu bleiben? Oder soll das Startup eines Tages an die nächste Generation übergeben werden? Diese Überlegungen beeinflussen strategische Entscheidungen unterwegs.

Wenn es konkret in Richtung Verkauf geht, tauchen viele rechtliche Fragen auf. Ein potentieller Käufer wird eine Due Diligence durchführen, also Euer Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen (Finanzen, Verträge, IP, Personal, rechtliche Risiken). Es lohnt sich, darauf vorbereitet zu sein, indem man seine Unterlagen und Verträge stets in Ordnung hält. Beim Verkaufsprozess selbst ist dann zu klären, ob ein Share Deal oder Asset Deal durchgeführt wird. Bei einem Share Deal werden die Gesellschaftsanteile verkauft – der neue Eigentümer übernimmt das Unternehmen „im Ganzen“ mit allen Verträgen, Rechten und Pflichten. Beim Asset Deal verkauft die Gesellschaft einzelne Vermögenswerte (Assets) an den Käufer (z.B. Kundenstämme, IP, Maschinen), was steuerlich und haftungsrechtlich anders zu bewerten ist. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die wir mit Euch im konkreten Fall abwägen.

Im Zuge eines Exits müssen oft komplexe Verträge verhandelt werden: Unternehmenskaufverträge mit Garantiekatalogen, Wettbewerbsverbote für die Gründer nach dem Verkauf, Kaufpreisregelungen (Earn-Outs, Kaufpreisanpassungen) usw. Hier ist eine sorgfältige rechtliche Begleitung unerlässlich, damit Ihr am Ende auch wirklich den verdienten Lohn für Eure harte Arbeit erhaltet und nicht durch nachträgliche Ansprüche überrascht werdet. Unsere Anwälte haben umfangreiche Erfahrung mit Exit-Transaktionen und sorgen dafür, dass Euer Unternehmensverkauf reibungslos über die Bühne geht.

14. Ehevertrag für Gründer

Ein Punkt, der gerne übersehen wird: das Privatleben der Gründer. Gerade wenn Du verheiratet bist oder eine Heirat planst, solltest Du bedenken, welche Auswirkungen das auf Deine Unternehmensanteile haben kann. In Deutschland gilt ohne besondere Regelung der Zugewinnausgleich – vereinfacht heißt das: alles Vermögen, das während der Ehe entsteht, wird im Falle einer Scheidung hälftig ausgeglichen. Dazu können auch die Wertsteigerungen Deiner Geschäftsanteile gehören. Im Worst Case muss ein Gründer seinen Ex-Partner auszahlen oder Anteile abgeben, was das gesamte Startup gefährden könnte.

Die Lösung ist ein maßgeschneiderter Ehevertrag, der die Unternehmensanteile aus dem Zugewinnausgleich herausnimmt oder fair reguliert. Ja, das klingt unromantisch – aber Vorsorge ist besser als Nachsicht. Viele Gründerpaare entscheiden sich bewusst für solche Vereinbarungen, um das Unternehmen zu schützen. Man kann z.B. vereinbaren, dass im Falle einer Scheidung die Anteile dem gründenden Ehepartner verbleiben und stattdessen ein anderer Ausgleich erfolgt (oder gar keiner, je nach Absprache). Wichtig ist, diesen Schritt frühzeitig zu gehen – idealerweise bevor das Startup riesigen Wert erreicht. Unsere Kanzlei berät Euch einfühlsam und kompetent bei solchen Ehevertragsgestaltungen, damit Liebe und Geschäft sauber voneinander getrennt bleiben und kein unnötiges Risiko für die Firma entsteht.

Fazit

Die Unternehmensgründung ist weit mehr als nur eine coole Idee und harte Arbeit – sie erfordert auch Weitblick für juristische Details. Von der Gründung bis zum Exit begleiten unzählige rechtliche Aufgaben Deinen Gründer-Alltag. Es mag auf den ersten Blick viel erscheinen, doch mit der richtigen Unterstützung lassen sich diese Herausforderungen meistern. Wir von Die Startup Anwälte haben uns darauf spezialisiert, Gründerinnen und Gründer in allen Phasen zu begleiten – pragmatisch, verständlich und auf Augenhöhe. So kannst Du Dich auf das Wesentliche konzentrieren: Dein Business voranzubringen.

Wenn Du Fragen zu einem der genannten Themen hast oder rechtlichen Rat für Dein Startup benötigst, zögere nicht uns anzusprechen. Termin für ein Erstgespräch verinbaren – wir unterstützen Dich gerne dabei, Dein Unternehmen rechtssicher und erfolgreich aufzubauen.

Wer auf uns setzt

Was andere über uns sagen