Exit – Der Schlussakkord
Ein Exit ist für viele Gründer:innen der große Moment – das Unternehmen wechselt den Eigentümer, die eigene Arbeit zahlt sich finanziell aus und ein neues Kapitel beginnt. Doch gerade in dieser Phase entscheidet sich, ob der Weg reibungslos verläuft oder von Streitigkeiten überschattet wird.
Oft beginnt ein Exit mit einer Vendor Due Diligence: Ziel ist es, intern Probleme frühzeitig aufzudecken, um später unangenehme Fragen des Käufers zu vermeiden oder Abschläge vom indikativen Kaufpreis hinnehmen zu müssen. Im Anschluss folgt in der Regel ein Information Memorandum, das das Unternehmen strukturiert gegenüber potenziellen Interessenten präsentiert.
Nach einem Auswahlverfahren starten die eigentlichen Verhandlungen, deren Auftakt meist die Due Diligence des Käufers bildet. Wer hier bereits umsichtig vorbereitet ist, hat erhebliche Vorteile. Fehler oder Nachlässigkeiten aus früheren Unternehmensphasen (z.B. fehlende Verträge und Beschlüsse, unklare IP-Rechte) fallen spätestens jetzt auf. Was man als Startup vielleicht lange ignoriert hat, kann im Exit zu einem deutlichen Preisabschlag oder sogar zum Scheitern des Deals führen.
Schwachstellen, die im Rahmen der Due Diligence sichtbar werden werden von Käufern oft über umfangreiche Garantien abgesichert. Was also an Risiken entdeckt wird, landet später im Vertrag als Verpflichtung der Gründer. Gelegentlich wird sogar versucht, statt einer Legal Due Diligence einfach Garantien für alle rechtlich relevanten Themen zu verlangen. Jede Formulierung kann dabei weitreichende Haftung auslösen. Wer hier unbedacht zustimmt, setzt sich erheblichen Risiken aus, die im schlimmsten Fall den gesamten Erlös gefährden.
Auch die Rolle der Gründer nach dem Exit ist entscheidend: Bleiben sie als Geschäftsführer oder Berater im Unternehmen, oder ziehen sie sich komplett zurück? Gerade wenn Gründer im Unternehmen verbleiben, muss die Chemie mit dem Käufer unbedingt stimmen – schließlich arbeiten beide Seiten noch eng zusammen. In diesem Fall sind klare Vereinbarungen über Kompetenzen und Vergütung unverzichtbar.
Weitere Stolpersteine liegen oft im Detail: Wettbewerbsverbote, Earn-Out-Regelungen oder die Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP/VSOP).
Wir begleiten Euch in der Regel mit einem mehrköpfigen Team durch den gesamten Prozess, von der Vorbereitung der Vendor Due Diligence über die Erstellung des Info Memorandums, die Verhandlungsschritte bis hin zur optimalen Gestaltung Eurer persönlichen Rolle. So wird aus dem Exit ein Erfolg – und nicht ein Endpunkt voller Konflikte.
Exit-Strategie für Startups: Dein Weg zum erfolgreichen Unternehmensverkauf
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet ein Exit für Dein Startup?
- Exit-Strategie – Planung von Anfang an
- Mögliche Exit-Strategien und Szenarien
- Der Exit-Deal: Share Deal vs. Asset Deal
- Ablauf: Vom Letter of Intent bis zum Closing
- Vorbereitung auf den Exit (Due Diligence)
- Typische Stolpersteine und Risiken beim Exit
- Wie wir Dich beim Exit unterstützen
Was bedeutet ein Exit für Dein Startup?
Ein Exit bezeichnet den Verkauf Deines Startups oder den Ausstieg der bisherigen Eigentümer. Für viele Gründer:innen ist dies der große Moment, in dem sich die jahrelange harte Arbeit finanziell auszahlt und ein neues Kapitel beginnt. Doch ein Exit ist weit mehr als nur der Vertragsabschluss beim Unternehmensverkauf – er muss strategisch geplant und sorgfältig vorbereitet werden. Ob dieser letzte Schritt reibungslos verläuft oder von Problemen und Konflikten überschattet wird, hängt maßgeblich von der Vorbereitung und der rechtlichen Gestaltung ab. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig darüber nachzudenken, welche Exit-Optionen für Dich in Frage kommen und wie Du Dein Unternehmen exit-ready machst.
Exit-Strategie – Planung von Anfang an
Eine durchdachte Exit-Strategie sollte idealerweise schon früh in der Unternehmensentwicklung auf dem Radar stehen. Viele Investor:innen verlangen bereits bei der Finanzierungsrunde, dass Gründer sich Gedanken über mögliche Exits machen. Warum? Weil Investoren irgendwann ihren Einsatz zurückbekommen und Gewinne realisieren wollen – ihr Exit ist von Anfang an mit einkalkuliert. Die angestrebte Exit-Variante kann Einfluss darauf haben, welche Beteiligungsbedingungen vereinbart werden: Beispielsweise können Vorkaufsrechte, Mitverkaufsrechte (Tag-Along) oder Drag-Along-Klauseln im Gesellschaftsvertrag geregelt sein, um einen späteren Verkauf zu erleichtern. Es lohnt sich also, schon bei der Gründung und in den ersten Beteiligungsverträgen klare Regeln für einen zukünftigen Exit festzulegen. So vermeidest Du, dass Uneinigkeit unter den Gesellschaftern den Unternehmensverkauf blockiert oder verzögert.
Deine Exit-Strategie betrifft aber nicht nur Investoren. Auch Du persönlich solltest Dir überlegen, was Dein Ziel ist: Möchtest Du Dein Startup beim richtigen Angebot komplett verkaufen und aussteigen? Oder planst Du, nach einem Verkauf weiterhin als Geschäftsführer:in oder Berater:in an Bord zu bleiben (was häufig verlangt wird)? Unterschiedliche Ziele erfordern unterschiedliche vertragliche Gestaltungen. Ein erfahrener Startup-Anwalt hilft Dir dabei, diese Strategie rechtlich sauber aufzusetzen, damit Du später flexibel bleiben und Deine Ziele erreichen kannst.
Mögliche Exit-Strategien und Szenarien
Es gibt verschiedene Wege, ein Startup zu verlassen oder zu verkaufen. Welche Exit-Option die beste ist, hängt von Deiner persönlichen Zielsetzung, der Investorenstruktur und der Marktlage ab. Hier ein Überblick über die gängigsten Exit-Szenarien:
Trade Sale (Unternehmensverkauf an Investor oder Strategen)
Beim Trade Sale verkaufst Du Dein Unternehmen an ein anderes Unternehmen oder einen strategischen Investor. Dies ist der klassische Exit-Deal für Startups: Ein größerer Branchenakteur (oder manchmal auch ein Wettbewerber) übernimmt Dein Startup, um beispielsweise an Eurer Technologie, Eurem Know-how oder Marktanteilen zu partizipieren. Für Dich als Gründer:in bedeutet ein Trade Sale manchmal den vollständigen Ausstieg – Du erhältst einen Kaufpreis für Deine Geschäftsanteile und das Unternehmen hat einen neuen Eigentümer. Dieser Weg kann finanziell sehr lukrativ sein, birgt aber auch Risiken: Hast Du keine Mitspracherechte vertraglich gesichert, könnte der Verkauf auch gegen Deinen Willen erfolgen, falls Investoren die Mehrheit haben. Auch kann der Verlust der unternehmerischen Kontrolle schmerzhaft sein, wenn Dir Dein „Baby“ ans Herz gewachsen ist. Gute Verträge (z.B. beim Investoren-Einstieg) und frühzeitige Absprache mit allen Gesellschaftern sind hier Gold wert.
Börsengang (IPO)
Der Gang an die Börse – ein Initial Public Offering (IPO) – wird oft als Königsweg bezeichnet. Dein Startup wird in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und öffentliche Anteile werden ausgegeben. Ein IPO ist streng genommen nicht sofort ein Exit für Dich als Gründer oder die Investoren, da alle ihre Anteile zunächst behalten. Aber es schafft die Möglichkeit, Anteile (ggf. nach einer Haltefrist) frei am Markt zu verkaufen. Vorteile eines IPO sind eine meist hohe Unternehmensbewertung, große Aufmerksamkeit und zusätzliche Finanzierungsmittel, die ins Unternehmen fließen. Allerdings ist ein Börsengang aufwendig und teuer: Es fallen erhebliche Vorbereitungskosten an (Prospekt, Investmentbanken, etc.), und danach unterliegt das Unternehmen strengen Publizitäts- und Compliance-Pflichten. Ein IPO lohnt sich nur für relativ große Startups mit entsprechendem Wachstumspotenzial. Zudem muss frühzeitig die Rechtsform angepasst werden (Umwandlung in eine AG) und sämtliche Strukturen – vom Geschäftsmodell bis zum Accounting – börsenfit sein. Für viele Startups ist ein IPO daher eher eine Vision als eine konkrete Option, aber es sollte in der Exit-Planung dennoch bedacht werden, falls ihr zum „großen Wurf“ ansetzt.
Secondary Sale (Anteilsverkauf unter Investor:innen)
Ein Secondary Sale bezeichnet den Verkauf von Anteilen außerhalb eines vollständigen Exits des gesamten Unternehmens. Hier verkaufen z.B. frühe Investor:innen oder Gründer:innen einen Teil ihrer Geschäftsanteile an einen neuen Investor, ohne dass das Startup selbst verkauft wird. Secondaries sind oft eine Lösung, wenn Gründer oder Early Investors bereits vor dem endgültigen Exit Liquidität schaffen wollen. Beispielsweise kann nach ein paar Jahren ein Secondary-Deal stattfinden, bei dem ein VC-Anteil von einem anderen Investor abgekauft wird, oder ein*e Gründer:in verkauft anteilig Shares, um einen Teil des Erfolges vorab zu realisieren. Aus rechtlicher Sicht sind Secondary Deals ebenfalls sorgfältig zu strukturieren – bestehende Gesellschaftervereinbarungen, Vorkaufsrechte und Zustimmungsrechte müssen beachtet werden. Obwohl ein Secondary kein vollständiger Exit des Unternehmens ist, gehört er zu den Exit-Strategien, weil er den Ausstieg einzelner Parteien ermöglicht. Für Dich kann das interessant sein, um z.B. finanziell abgesichert zu sein, während Du das Startup weiter aufbaust. Gleichzeitig musst Du abwägen, dass neue Investoren an Bord kommen, die eigene Vorstellungen haben.
Management-Buy-Out / -Buy-In
Beim Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das bestehende Management (z.B. Du und Dein Führungsteam) das Unternehmen von den Altgesellschaftern. Man spricht von Management-Buy-In, wenn ein externes Management-Team einsteigt und die Anteile kauft. Ein MBO kann ein eleganter Exit für externe Investor:innen sein, die sich zurückziehen wollen, während das Team die Kontrolle übernimmt. Voraussetzung ist natürlich, dass das Management über genügend finanzielle Mittel oder Finanzierungspartner verfügt, um die Anteile abzukaufen. Für Gründer:innen kann ein MBO attraktiv sein, um die vollständige Kontrolle über das Unternehmen zurückzuerlangen, falls Investoren eingestiegen waren. Allerdings steckt hier der Teufel im Detail: Die Verhandlungen müssen sauber geführt werden, da Interessen auseinandergehen können – Investor:innen wollen einen möglichst hohen Verkaufspreis, das Management hingegen möglichst günstig übernehmen. Eine klare vertragliche Gestaltung und ggf. unabhängige Bewertung sind unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden. Unsere Erfahrung als Startup-Anwälte hilft dabei, solche Deals fair und rechtssicher zu gestalten.
Liquidation (wenn nichts mehr geht)
Nicht jeder Exit ist ein Erfolgsszenario. Im schlimmsten Fall steht am Ende die Liquidation des Startups, etwa wenn keine tragfähige Übernahme zustande kommt oder das Geschäftsmodell scheitert. Bei einer Liquidation wird das Unternehmen aufgelöst, verbleibende Vermögenswerte werden verkauft und an Gläubiger bzw. Gesellschafter verteilt. Für Investor:innen bedeutet dies meist, dass sie ihr eingesetztes Kapital abschreiben müssen. Für Dich als Gründer:in ist es ein schmerzhafter Ausgang – Dein Startup endet ohne den erhofften Erfolg. Eine geordnete Liquidation erfordert dennoch rechtliche Sorgfalt: Gesellschaftsrechtliche Formalitäten müssen eingehalten werden, Verträge gekündigt, Restvermögen verteilt und eventuelle Haftungsrisiken minimiert werden. Auch wenn dieser Exit-Weg natürlich nicht das Ziel ist, sollten Gründer:innen wissen, dass er zum unternehmerischen Risiko gehört. Gute Beratung kann zumindest dafür sorgen, dass im Falle eines Scheiterns keine zusätzlichen rechtlichen Fallstricke (etwa Haftungen) übersehen werden. Noch schlimmer ist die Insolvenz; in diesem Fall kannst Du Dein Unternehmen nicht mehr geordnet selbst abwickeln, sondern dies übernimmt ein Insolvenzverwalter. Nicht selten droht Dir in so einem Fall auch ein Strafverfahren! Soweit einem Insolvenzverfahren ein Eigenantrag von Dir zugrund liegt, kann man mit einem Insolvenzantrag auch die Zukunft des Unternehmens gestalten. Eine Insolvenz ist also nicht in jedem Fall eine schlechte Lösung.
Der Exit-Deal: Share Deal vs. Asset Deal
Kommt es zum konkreten Verkaufsprozess – dem eigentlichen Exit-Deal –, stellt sich die Frage nach der Struktur: Wird Dein Startup via Share Deal oder Asset Deal verkauft? Diese beiden Modelle unterscheiden sich rechtlich deutlich:
- Share Deal: Hier werden die Geschäftsanteile (Shares) an Deinem Unternehmen verkauft. Der Käufer übernimmt damit indirekt alle Verträge, Mitarbeiter, Rechte und Pflichten des Unternehmens, da er ja das Unternehmen als Ganzes erwirbt. Für Dich als Verkäufer ist dies oft der einfachere Weg – Du überträgst Deine Anteile per Anteilskaufvertrag. Allerdings will der Käufer beim Share Deal sicher sein, dass im Unternehmen keine „Leichen im Keller“ liegen, da er alles mitkauft. Entsprechend gründlich ist die Prüfung (Due Diligence) zuvor und es werden umfangreiche Garantien im Vertrag verlangt.
- Asset Deal: Bei einem Asset Deal kauft der Erwerber nicht die Gesellschaft selbst, sondern einzelne Vermögensgegenstände und Rechte aus Deinem Unternehmen (Assets). Das können z.B. Kundenverträge, die Marke, Patente, Technologien, Inventar etc. sein. Der Vorteil für den Käufer: Er kann gezielt nur das „Gute“ kaufen und problematische Posten ausschließen. Für Dich als Gründer ist ein Asset Deal komplexer, weil man sämtliche Verträge und Gegenstände übertragen muss, oft mit Zustimmung Dritter (z.B. Zustimmung der Kunden bei Vertragsübernahme). Außerdem verbleibt die juristische Hülle (z.B. die GmbH) bei Dir als Verkäufer, inklusive aller Verbindlichkeiten, die nicht übertragen wurden. Ein Asset Deal wird daher seltener im Startup-Kontext gewählt – meist nur, wenn ein Share Deal aus bestimmten Gründen nicht möglich oder sinnvoll ist (etwa wegen hoher Altlasten oder Haftungsrisiken in der Gesellschaft).
Welche Struktur die richtige ist, hängt vom Einzelfall ab. Steuerliche Aspekte spielen ebenfalls eine Rolle. In der Regel bevorzugen Verkäufer den Share Deal (sauberer Exit, alles geht in eine Hand) und Käufer eher den Asset Deal (selektiver Erwerb). Als Gründer:in solltest Du die Unterschiede kennen – Dein Rechtsbeistand wird Dich dazu eingehend beraten, damit Du die für Dich beste Variante wählst und entsprechend verhandelst.
Ablauf: Vom Letter of Intent bis zum Closing
Der Weg zum erfolgreichen Exit ist ein Prozess mit mehreren Phasen. Typischerweise läuft ein Unternehmensverkauf im Startup-Bereich in etwa so ab:
- Letter of Intent (LoI) / Term Sheet: Hat ein potenzieller Käufer Interesse, wird oft zuerst eine Absichtserklärung unterzeichnet. Im Letter of Intent oder Term Sheet werden die Grundzüge des Deals skizziert (indikative Bewertung, Zeitplan, Exklusivität, Vertraulichkeit etc.). Diese Dokumente sind meist noch unverbindlich, aber sie geben die Marschrichtung vor. Achtung: Was hier vereinbart wird, prägt die weiteren Verhandlungen – unterschätze nie die Bedeutung eines Term Sheets! Ziehe am besten früh eine rechtliche Beratung hinzu, um nachteilige Klauseln zu vermeiden. Was vermeintlich als nicht bindend bezeichnet ist, schafft einen faktischen Rahmen für die folgenden Verhandlungen.
- Due Diligence (Prüfphase): In dieser Phase prüft der potenzielle Käufer Dein Startup auf Herz und Nieren. Es gibt oft verschiedene Due-Diligence-Bereiche: Legal, Financial, Tax, Technical, etc. Bei der Legal Due Diligence werden sämtliche rechtliche Aspekte durchleuchtet – von Gesellschaftsverträgen über Kundenverträge und AGB bis hin zu Datenschutz-Compliance und IP-Rechten. Auch frühere Beschlüsse, Gesellschaftervereinbarungen und Cap Table werden begutachtet. Entdeckt der Käufer hier Risiken (z.B. fehlende Verträge, ungeklärte Markenrechte, ungeklärte Rechte an der Software, Verstöße gegen Gesetzte), hat das Einfluss auf den Deal: Im besten Fall fordert er Garantien, im schlimmsten Fall senkt er den Kaufpreis oder steigt ganz aus.
- Vertragsverhandlungen: Parallel oder im Anschluss an die Due Diligence werden die eigentlichen Verträge ausgehandelt – vor allem der Unternehmenskaufvertrag (Share Purchase Agreement oder Asset Purchase Agreement). Hier geht es um Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Garantien, Haftung, Wettbewerbsverbote, ggf. Earn-Out-Regelungen (wenn ein Teil des Preises erst bei Erreichen bestimmter Ziele fließt) und die Rolle der Gründer nach dem Exit. Jeder dieser Punkte ist verhandelbar und sollte für Dich vorteilhaft geregelt werden. Es empfiehlt sich dringend, erfahrene M&A-Juristen an Deiner Seite zu haben, da selbst unscheinbare Formulierungen in Garantie-Klauseln massive Auswirkungen auf Deine Haftung haben können. Ein weit verbreiteter Irrtum unter Startups ist, dass man solche Verhandlungen ohne (spezialisierten) Rechtsanwalt durchführen kann. Es kommt aber nicht nur darauf an, was in einem Vertrag steht, sondern auch darauf, was nicht darin steht. Ohne Fachwissen kann man einen M&A-Vertrag schlicht nicht verstehen.
- Signing und Closing: Sobald alle Verhandlungen abgeschlossen und Verträge finalisiert sind, kommt es zum Signing – der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Oft sind zu diesem Zeitpunkt noch bestimmte Bedingungen zu erfüllen (sogenannte Closing Conditions), bevor der Verkauf wirksam wird. Das können behördliche Genehmigungen sein, die Zustimmung Dritter (z.B. anderer Gesellschafter oder Aufsichtsbehörden) oder operative To-dos wie die Übertragung von Domains, die Ausgliederung bestimmter Geschäftsbereiche etc. Sind alle Bedingungen erfüllt, erfolgt das Closing: Der Kaufpreis wird gezahlt und die Anteile bzw. Assets werden übertragen. Herzlichen Glückwunsch – Dein Exit ist offiziell über die Bühne!
Wie Du siehst, ist der Ablauf komplex und zieht sich oft über mehrere Monate. Jede Phase birgt eigene Fallstricke – vom ersten unverbindlichen Angebot bis zum letzten Notartermin sollte alles gut durchdacht sein. Mit einer professionellen Begleitung behältst Du den Überblick und stellst sicher, dass Deine Interessen in jedem Schritt gewahrt bleiben.
Vorbereitung auf den Exit: Vendor Due Diligence & Co.
Die beste Strategie, um einen Exit erfolgreich zu meistern, ist gründliche Vorbereitung. Viele Startups führen vor dem eigentlichen Verkaufsprozess eine sogenannte Vendor Due Diligence durch – also eine Prüfung des eigenen Unternehmens im Auftrag der Verkäuferseite. Ziel ist es, interne Probleme frühzeitig aufzudecken und zu beheben, bevor potenzielle Käufer sie finden. So kannst Du vermeiden, dass Dir später unangenehme Fragen gestellt werden oder dass der Käufer wegen entdeckter Mängel den Preis drückt.
Worauf solltest Du also achten, um Dein Startup exit-fit zu machen? Hier einige wichtige Punkte:
- Saubere Gesellschafterstruktur: Stelle sicher, dass die Eigentumsverhältnisse klar dokumentiert sind. Alle Gesellschaftsverträge, Nachträge und Beschlüsse sollten vollständig und unterschrieben vorliegen. Etwaige Kapitalerhöhungen oder Wandeldarlehen aus vergangenen Finanzierungsrunden müssen ordentlich protokolliert sein. Unklare Verhältnisse im Cap Table schrecken Käufer ab.
- Vertragsdokumentation: Alle wesentlichen Verträge Deines Startups müssen schriftlich vorliegen – ob mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder Partnern. Hast Du Allgemeine Geschäftsbedingungen? Sind wichtige Verträge und AGB rechtlich geprüft und auf dem aktuellen Stand? Fehlende oder lückenhafte Verträge stellen ein Risiko dar, weil sie zu Unklarheiten und Haftungsproblemen führen können.
- Marken, Patente und IP: Ist Eure Marke geschützt? Verfügt Ihr über eingetragene Patente oder Geschmacksmuster für Eure Produkte? Sämtliche geistigen Eigentumsrechte (Intellectual Property) sollten geklärt und – wo möglich – registriert sein. Nichts ist schlimmer, als im Exit-Prozess festzustellen, dass jemand anders Rechte an Eurem Namen oder Eurer Technologie hält.
- Mitarbeiter und Beteiligungen: Sind mit Euren Mitarbeitenden wasserdichte Arbeitsverträge geschlossen? Habt Ihr bei Freelancern darauf geachtet, keine Scheinselbstständigkeit zu riskieren? Falls Ihr Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP/VSOP) ausgegeben habt, müssen diese transparent geregelt und dokumentiert sein. Der Käufer will wissen, welche Ansprüche Mitarbeiter im Exit-Fall haben. Klärt auch, ob alle Erfindungen der Angestellten wirksam auf die Firma übertragen wurden (Stichwort: Arbeitnehmererfindungen), damit es hier keine offenen Forderungen gibt.
- Compliance & Datenschutz: Ein immer wichtigeres Thema ist die Compliance – hält Dein Startup alle gesetzlichen Vorgaben ein? Dazu zählen zum Beispiel Datenschutz (DSGVO), Website-Impressum und Cookie-Hinweise, Arbeitszeitgesetze, Buchführungs- und Steuerpflichten, branchenspezifische Regulierung (z.B. im E-Commerce oder im Finanzbereich) und vieles mehr. Je weniger „Leichen im Keller“ in dieser Hinsicht, desto besser. Entdeckt der Käufer hier Verstöße, führt das entweder zu Preisabschlägen oder zu strengen Auflagen und Garantien im Vertrag. Sorge also dafür, dass Dein Startup compliant ist. Aktualisiere Deine Datenschutzerklärung, beseitige etwaige Rechtsverstöße in Marketing und Werbung und löse anhängige Streitigkeiten im Vorfeld.
- Keine Gesellschafterkonflikte: Offene Konflikte zwischen Gesellschaftern sind pures Gift im Exit-Prozess. Kläre frühzeitig eventuelle Unstimmigkeiten – notfalls mit externer Hilfe. Häufige Streitpunkte sind etwa die Bewertung des Unternehmens, unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft oder persönliche Konflikte. Im Zweifel kann eine Mediation oder klare vertragliche Ausstiegsrechte helfen. Wenn ein:e Mitgründer:in gar nicht mehr mitziehen will, muss über einen Austritt oder Anteilsverkauf nachgedacht werden. Unsere Kanzlei unterstützt bei Gesellschafterstreitigkeiten, um eine Einigung zu erzielen, damit der Exit nicht an Zwistigkeiten scheitert.
- Persönliche Vorsorge: Zu guter Letzt: Denke auch an Dein persönliches Umfeld. Falls Du verheiratet bist, kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag abzuschließen, der Unternehmensanteile berücksichtigt – so verhinderst Du, dass im Scheidungsfall Anteile ungeplant an Deinen Ehepartner fallen oder langwierige Streitigkeiten entstehen, die einen Verkauf blockieren. Überlege auch, wie es für Dich nach dem Exit weitergehen soll (Stichwort: Konkurrenzverbot, neues Projekt, finanzielle Planung). Mit frühzeitiger Planung beugst Du bösen Überraschungen vor.
Diese Liste lässt erahnen: Eine gute Vorbereitung eliminiert die meisten Stolpersteine, bevor sie überhaupt zum Problem werden. Durch eine interne Vor-Durchleuchtung Deines Startups und das Beheben von Schwachstellen schaffst Du Vertrauen bei Käufern und erhöhst ganz nebenbei den Wert Deines Unternehmens. Es lohnt sich, dabei erfahrene Startup-Anwälte hinzuzuziehen – sie wissen aus vergangenen Exit Deals, worauf Käufer achten, und können Dich gezielt darauf vorbereiten.
Typische Stolpersteine und Risiken beim Exit
Trotz aller Vorbereitung gibt es beim Exit immer wieder typische Fallstricke, die wir in unserer Praxis als Startup-Anwälte häufig sehen. Ein paar Beispiele:
Falsche Erwartungen an die Bewertung: Gründer:innen neigen verständlicherweise zu einer optimistischen Sicht auf den Unternehmenswert. Käufer (ob Investor oder strategischer Erwerber) schauen jedoch nüchtern auf Umsätze, Wachstum und Risiken. Diese Diskrepanz führt oft zu Enttäuschungen oder sogar Abbruch des Deals. Hier hilft es, früh einen realistischen Wert mit Hilfe von Berater:innen zu ermitteln und eine Preisstruktur (z.B. Earn-Out) zu verhandeln, die beide Seiten absichert.
Übereifer beim Unterschreiben: Wenn das erste Übernahmeangebot auf dem Tisch liegt, ist die Versuchung groß, schnell ja zu sagen. Doch Vorsicht: Jede Vereinbarung – sei es ein Term Sheet oder der endgültige Kaufvertrag – sollte gründlich geprüft werden. Im Eifer kann man sonst Klauseln übersehen, die später weh tun. Beispiele sind umfassende Garantien für alle erdenklichen Rechtsrisiken oder ungünstige Wettbewerbsverbote, die Dich nach dem Verkauf jahrelang einschränken. Nimm Dir also Zeit und lasse Dich beraten, bevor Du irgendetwas unterschreibst.
Kommunikation im Team: Ein Exit betrifft nicht nur Dich, sondern oft auch Mitgründer:innen, Mitarbeitende und sogar Kunden. Ein häufiger Fehler ist mangelnde Abstimmung: Wenn z.B. ein Co-Founder vom geplanten Verkauf aus der Presse erfährt, ist Streit vorprogrammiert. Lege früh fest, wer wann wie informiert wird. Gerade Schlüsselpersonen im Team sollten einbezogen oder zumindest vorbereitet werden – manchmal werden sie vom Käufer übernommen oder erhalten Bleibekonditionen. Auch hier gilt: Transparenz verhindert Misstrauen und Konflikte.
Zu späte Beratung: Ein weiterer Risikofaktor ist, die Rechtsanwälte erst ins Boot zu holen, wenn die Krise da ist – etwa wenn der Kaufvertrag schon fast fertig ist und Dir auffällt, dass einige Regelungen ungünstig sind. Im Exit-Prozess zahlt es sich aus, früh und fortlaufend rechtliche Beratung zu haben. So lassen sich viele Probleme vermeiden, bevor sie entstehen. Wir haben zum Beispiel Mandanten dabei unterstützt, bereits im Vorfeld komplexe Themen wie Wettbewerbsverbote oder Mitarbeiterbeteiligungen so zu regeln, dass sie in den finalen Verhandlungen kein Streitthema mehr waren.
Generell gilt: Jeder Exit ist anders, aber die meisten Risiken sind beherrschbar, wenn man sie kennt und proaktiv angeht. Genau dabei hilft Dir eine gute juristische Begleitung – sie hat den Blick für Details, die im Freudentaumel eines möglichen Verkaufs leicht übersehen werden.
Wie wir Dich beim Exit unterstützen
Ein Startup-Exit ist ein komplexes Vorhaben – juristisch, strategisch und emotional. Als moderne Kanzlei, die sich auf Startups spezialisiert hat, wissen wir genau, worauf es in diesen Situationen ankommt. Unser Ziel ist es, dass Dein Exit reibungslos über die Bühne geht und Du Dich voll auf das Wesentliche konzentrieren kannst. Konkret können wir Dir Folgendes bieten:
- Strategieberatung: Wir helfen Dir frühzeitig bei der Entwicklung Deiner Exit-Strategie. Ob Du einen Verkauf in ein paar Jahren anstrebst, einen Investorenausstieg organisieren willst oder einen IPO ins Auge fasst – wir klären mit Dir die rechtlichen Weichenstellungen (Gesellschafterrechte, Verträge, etc.), damit Du optimal vorbereitet bist.
- Due Diligence Vorbereitung: Gemeinsam machen wir einen gründlichen Legal Check-up Deines Startups. Wir identifizieren potenzielle Problembereiche und schaffen Abhilfe, bevor der Käufer Einblick nimmt. Dazu gehört z.B. das Nachziehen fehlender Verträge, die Bereinigung des Gesellschaftsregisters, die Absicherung von IP-Rechten oder die Überprüfung der Datenschutz-Compliance. So gibt es später keine bösen Überraschungen.
- Verhandlungsführung & Vertragsgestaltung: Wenn es ernst wird, stehen wir an Deiner Seite in den Verhandlungen. Wir kennen die üblichen Tricks und Knackpunkte aus zahlreichen M&A-Deals. Egal ob es um die Formulierung einer kniffligen Earn-Out-Klausel, die Begrenzung Deiner Haftung für Garantien oder die Details eines Share Deals geht – wir setzen Deine Interessen durch. Du bekommst von uns Vertragsentwürfe und Erläuterungen in verständlicher Sprache, damit Du stets die Kontrolle behältst.
- After-Exit-Regelungen: Auch nach der Unterschrift hört unsere Beratung nicht auf. Wir gestalten klare Vereinbarungen für die Zeit nach dem Exit, falls Du noch in irgendeiner Form involviert bleibst. Dazu zählen z.B. Beraterverträge, Geschäftsführerdienstverträge beim Käufer, Wettbewerbsverbote mit angemessener Dauer und Entschädigung, oder Regelungen zur Übergabe des Tagesgeschäfts. So stellst Du sicher, dass Du entweder einen sauberen Schlussstrich ziehen kannst oder die weitere Zusammenarbeit reibungslos verläuft – je nachdem, was Dein Plan ist.
Vom ersten unverbindlichen Interesse eines Käufers bis zum finalen Closing: Wir sind als Deine Startup-Anwälte an jedem Schritt dabei, koordinieren auf Wunsch auch weitere Expert:innen (Steuerberater, Notar, etc.) und sorgen dafür, dass Deine Rechte gewahrt bleiben. Ein Exit kann nervenaufreibend sein – wir sorgen dafür, dass Du Dich auf die sachlichen Aspekte konzentrieren kannst, während wir den rechtlichen Rahmen managen. Am Ende soll Dein Exit ein Erfolg auf ganzer Linie sein: finanziell, strategisch und persönlich.
Hast Du Fragen zu Deinem geplanten Exit oder benötigst Du rechtliche Unterstützung? Dann sprich uns gerne an – in einem ersten kostenlosen Gespräch klären wir, wie wir Dich auf Deinem Weg zum erfolgreichen Exit begleiten können. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Wer auf uns setzt












Was andere über uns sagen
Mitglied des Vorstands
Gründer & CEO
FIASCO GmbH
Zalion GmbH
Recruiteroo GmbH
4Rooks GmbH
